Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)

Regelmäßige Fortbildung ist wichtig...

Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr. 

Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können. 

Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.

 

Ausbildung zur Altenpflegerin

Termine

  • -ENTFÄLLT- Dienstag, 20. Februar 2024 

Thema: „Wer rastest der rostet!“
Bewegung fördern und unterstützen: Aktivitäten zur Bewegungsförderung in der Seniorenpflege

Eventuell weiterer Termin dafür im Herbst. 

 

  • Dienstag, 16. Juli 2024

Thema: „Ein 'alter' Baum wird verpflanzt!“

Umzug ins Pflegeheim: Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Eingewöhnungsphase im Pflegeheim unterstützen

 

  • Dienstag, 22. Oktober 2024

Thema: „Wenn Gestern und Morgen verloren gehen!“

Menschen mit Demenz im Alltag betreuen, fördern und begleiten: Person-zentrierte Beziehungsgestaltung in der sozialen Betreuung

 

Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant.

Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.

Zeit

Die Fortbildungstage beginnen je um 8.15 Uhr und enden um 15.45 Uhr

Kosten

Einzelveranstaltung pro Person:   79,-- €

 

Im Preis enthalten: Schulungsmaterialien, Begrüßungssnack/-kaffee und Teilnahme-Zertifikat.

Ansprechpartnerin/ Seminarleitung

Andrea Tresch

Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI

Tel.  09621 7868-20 oder -25

 

Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de

 

Anmeldung