Datenschutzerklärung
Die ISE-Pflegeschule nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Da unsere Cookies rein technischer Natur sind und nicht zum "Tracking" also für Werbezwecke verwendet werden, ist auch keine Einwilligung ihrerseits gesetzlich vorgeschrieben.
Server-Log- Files
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit der Serveranfrage
Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
SSL-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse, oder an unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Baumann wenden.
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragenten Andreas Baumann unter:
Widerspruch Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
Quelle: https://www.e-recht24.de/
Videoüberwachung der Eingangsbereiche
Die gemeinsamen Eingangsbereiche der privaten Berufsfachschule für Pflege & Altenpflegehilfe gGmbH und der ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum GmbH (nachfolgend „ISE“) werden mit Kameras überwacht. Dabei werden ausschließlich Videoaufnahmen erstellt, aber keinerlei Tonaufnahmen. Die Aufzeichnungsfunktion ist nicht dauerhaft aktiviert, sondern wird erst durch relevante Personenbewegung ausgelöst.
Erfassungsbereich
Die Kameras sind dergestalt eingestellt und ausgerichtet, dass sie ausschließlich die Eingangsbereiche erfassen. Öffentlicher Raum außerhalb der Betriebsflächen des ISE wird nicht miterfasst. Weitere Räumlichkeiten wie Verwaltungs- und Schulungsräume oder Flure sowie sanitäre Bereiche befinden sich ebenfalls nicht im Erfassungsbereich der Kameras.
Zweck der Erfassung und berechtigte Interessen
Die Videoaufnahmen werden zu folgenden Zwecken erstellt:
- Sofern Personen die Betriebsstätte des ISE betreten haben, die dazu nicht berechtigt sind – etwa aufgrund eines erteilten Hausverbots – oder eine schädliche Handlung innerhalb der Betriebsstätte des ISE vornehmen, sollen die Videoaufnahmen zur Aufklärung des Vorfalls beitragen.
- Sofern sich Straftaten oder andere schädigende Ereignisse innerhalb der Betriebsstätte des ISE oder im unmittelbaren Umfeld ereignen oder im Zusammenhang mit Personen stehen, die in der Betriebsstätte zugange sind oder es zuvor waren, sollen die Videoaufnahmen zur Ermittlung der verantwortlichen Person(en) sowie Aufklärung des Vorfalls beitragen.
- Die Videoaufnahmen tragen zur Erfüllung des Schutzbedürfnisses von Besuchern und Beschäftigten bei. Sie sollen dabei nicht nur, aber auch zusätzlich eine Präventivwirkung entfalten.
Gefährdungslage
In der Vergangenheit liegende, konkrete Vorkommnisse begründen eine Gefährdungslage und berechtigen die Interessen des Verantwortlichen sowie Dritter, die durch die Gefährdungslage ebenfalls einer Bedrohung ausgesetzt sein können. Diese Interessen überwiegen regelmäßig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von der Maßnahme betroffenen Person. Die konkreten Tatsachen, auf denen die Gefährdungslage gründet, können bei Bedarf beim Datenschutzbeauftragten des ISE eingesehen werden. Eine Abwägung der Interessen der betroffenen Person, die per Videoaufzeichnung erfasst wird, gegen die berechtigten Interessen des Verantwortlichen (ISE) sowie Dritter (Besucher, Beschäftigte) wurde sorgfältig vorgenommen.
Erforderlichkeit und Eignung
Mildere oder besser geeignete Mittel als die Videoaufzeichnung der Eingangsbereiche stehen als Alternative zur Verfolgung der genannten Zwecke nicht zur Verfügung. Die Videoaufzeichnung erscheint als geeignet, die beabsichtigten Zwecke zu erfüllen.
Rechtsgrundlage
Die Videoaufzeichnungen sind zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder Dritter erforderlich und begründen sich rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Die Videoaufnahmen werden im Regelfall spätestens nach Ablauf von 72 Stunden automatisiert gelöscht.
Eine Sichtung oder Auswertung der Aufzeichnungen erfolgen ausschließlich dann, wenn sich entsprechende Vorfälle – wie sie sich aus der Beschreibung des Zwecks ergeben – ereignet haben oder der konkrete Verdacht eines entsprechenden Vorfalls besteht. Andernfalls werden die Aufnahmen ohne jegliche vorherige Einsichtnahme automatisiert gelöscht.
Bestimmte Aufzeichnungen können dann länger aufbewahrt werden, wenn sie mutmaßlich zur Aufklärung eines entsprechenden Vorfalls beitragen können.
Ferner können Aufzeichnungen dann länger aufbewahrt werden, wenn eine Löschung innerhalb der Regelfrist von 72 Stunden aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht möglich oder nicht sinnvoll ist; dies wäre beispielsweise im Zeitraum von Betriebsferien der Fall.
Speicherort, Datenzugriff
Die Videoaufnahmen werden für die Dauer der Speicherung ausschließlich an einem einzigen, besonders gesicherten Speicherort innerhalb des lokalen Datenverarbeitungssystems des Verantwortlichen aufbewahrt. Zusätzliche Kopien der Daten werden niemals angefertigt, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung (Ausschluss der Daten vom automatischen Backupsystem). Die Aufzeichnungen werden niemals zu Bereichen außerhalb der physikalischen Systemressourcen des Verantwortlichen gesendet oder anderweitig dorthin verbracht beziehungsweise dort gespeichert oder verarbeitet (etwa in einer Cloud oder auf einem entfernten System, das Fernzugriff auf die Daten nehmen kann, oder auf einem externen Datenspeichermedium). Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für bestimmte Aufzeichnungen, die zum Zwecke der Auswertung durch berechtigte Dritte (z. B. Ermittlungsbehörde) an diese übermittelt werden müssen. Hierbei wird im Einzelfall eine hinreichend gegen unbefugten Zugriff gesicherte Übertragung beziehungsweise Übergabe durch den Verantwortlichen gewährleistet werden. Die Daten sind über das Internet mit herkömmlichem technischem Mittelaufwand nicht zugänglich.
Die Aufzeichnungen werden gegen einen Zugriff von außerhalb gesichert (Firewall) und werden zudem ausschließlich verschlüsselt gespeichert.
Zugriff auf die Aufzeichnungen ist ausschließlich dem dafür vorgesehenen Personal des Verantwortlichen möglich. Der Zugriff ist dabei auf den kleinstmöglichen, notwendigen Personenkreis begrenzt. Die Daten werden in verschlüsselter Form gespeichert. Die zugriffsberechtigten Personen wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet, sind zuverlässig und verfügen über die erforderliche technische Expertise, um die Anforderungen an einen angemessenen Schutz der Daten gewährleisten zu können. Gegen den Zugriff durch unbefugte Beschäftigte des Verantwortlichen sind die aufgezeichneten Daten durch entsprechende physikalische und elektronische Zugriffsbeschränkungen hinreichend geschützt, unter anderem durch eine Zweifaktorauthentifizierung (2FA) und durch die Verschlüsselung der Daten.
Datenweitergabe an Dritte
Eine Weitergabe bestimmter, ausgewählter Aufzeichnungen an berechtigte Dritte kann dann erfolgen, wenn diese Aufzeichnungen mutmaßlich zur Aufklärung entsprechender Vorfälle beitragen können oder zur Ermittlung von Straftaten durch Ermittlungsbehörden angefordert werden. Eine darüberhinausgehende, anderweitige Weitergabe der Aufzeichnungen ist generell ausgeschlossen.