Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)

Regelmäßige Fortbildung ist wichtig...

Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr. 

Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können. 

Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.

 

Ausbildung zur Altenpflegerin

Termine

  •  Dienstag, 11. Februar 2025 

Thema: „Prävention und Prophylaxen in der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen“

Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von präventiven und prophylaktischen Maßnahmen im multiprofessionellen Team

 

  • Dienstag, 05. November 2025

Thema: „Betreuung ist Beziehungsarbeit“

Wie schaffe ich es, mit den einzelnen Menschen gut in Kontakt zu sein und mit „schwierigen“ Beziehungen unkompliziert umzugehen?“


Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant.

Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.

Zeit

Die Fortbildungstage beginnen je um 8.15 Uhr und enden um 15.45 Uhr

Kosten

Einzelveranstaltung pro Person:   89 €
Für beide Veranstaltungen pro Person 165 €

 

Im Preis enthalten: Schulungsmaterialien, Begrüßungssnack/-kaffee und Teilnahme-Zertifikat.

Ansprechpartnerin/ Seminarleitung

Andrea Tresch

Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI

Tel.  09621 7868-20 oder -25

 

Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de

 

Anmeldung