Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)
Regelmäßige Fortbildung ist wichtig...
Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr.
Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können.
Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.

Termine
- Donnerstag, 19. Februar 2026
Thema: „Bedürfnis nach Sinn: Gesltatung von Aktivitäten“
- BewohnerInnen bei Alltagsaktivitäten individuell unterstützen und Wohlbefinden fördern
- Beschäftigung und Tagesstruktur bedürfnisorientiert gestalten und das Erleben von sinnerfüllenden Momenten ermöglichen
- Unterschied zwischen Beschäftigung, Aktivierung und Therapie
- Donnerstag, 29. Oktober 2025
Thema: „Wenig Zeit mit großem Wert: Kurzbegegnungen empathisch gestalten“
- Grundlagen und Nutzen der Kurzaktivierung
- Erinnerungen aus der Vergangenheit für positive Begegnungen nutzen
- besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz berücksichtigen
Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant.
Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.
Zeit
Kosten
Einzelveranstaltung pro Person: 89 €
Für beide Veranstaltungen pro Person 165 €
Im Preis enthalten: Schulungsmaterialien, Begrüßungssnack/-kaffee und Teilnahme-Zertifikat.
Ansprechpartnerin/ Seminarleitung
Andrea Tresch
Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI
Tel. 09621 7868-20 oder -25
Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de

