Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)
Regelmäßige Fortbildung ist wichtig...
Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr.
Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können.
Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.
Termine
- -ENTFÄLLT- Dienstag, 20. Februar 2024
Thema: „Wer rastest der rostet!“
Bewegung fördern und unterstützen: Aktivitäten zur Bewegungsförderung in der Seniorenpflege
- Dienstag, 16. Juli 2024
Thema: „Ein 'alter' Baum wird verpflanzt!“
Umzug ins Pflegeheim: Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Eingewöhnungsphase im Pflegeheim unterstützen
- Dienstag, 22. Oktober 2024
Thema: „Wenn Gestern und Morgen verloren gehen!“
Menschen mit Demenz im Alltag betreuen, fördern und begleiten: Person-zentrierte Beziehungsgestaltung in der sozialen Betreuung
Neue Fortbildungstermine 2025
11. Februar 2025
05. Novemeber 2025
Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant.
Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.
Zeit
Kosten
Einzelveranstaltung pro Person: 79,-- €
Im Preis enthalten: Schulungsmaterialien, Begrüßungssnack/-kaffee und Teilnahme-Zertifikat.
Ansprechpartnerin/ Seminarleitung
Andrea Tresch
Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI
Tel. 09621 7868-20 oder -25
Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de