Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)
Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr.
Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können.
Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.

Termine
Termine werden in Kürze bekannt gegeben.
Eine detaillierte Ausschreibung zu den Themen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne per Mail zu.
Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.
Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant, werden falls nötig als digitale Veranstaltungen abgehalten.
Die angemeldeten Teilnehmer:Innen werden dazu direkt informiert.
Zeit
Kosten
Teilnahmegebühren gesenkt!!
Einzelveranstaltung pro Person: neuer Preis 65€
Komplette Fortbildungsreihe: neuer Preis 115€
Sie erhalten nach dem Besuch der Fortbildung ein Teilnahme-Zertifikat.
Ansprechpartnerin/ Seminarleitung
Andrea Tresch
Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI
Tel. 09621 7868-20 oder -25
Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de