Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)
Regelmäßige Fortbildung ist wichtig...
Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr.
Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können.
Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.
Termine
- Dienstag, 11. Februar 2025
Thema: „Prävention und Prophylaxen in der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen“
Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von präventiven und prophylaktischen Maßnahmen im multiprofessionellen Team
- Dienstag, 05. November 2025
Thema: „Betreuung ist Beziehungsarbeit“
Wie schaffe ich es, mit den einzelnen Menschen gut in Kontakt zu sein und mit „schwierigen“ Beziehungen unkompliziert umzugehen?“
Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant.
Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.
Zeit
Kosten
Einzelveranstaltung pro Person: 89 €
Für beide Veranstaltungen pro Person 165 €
Im Preis enthalten: Schulungsmaterialien, Begrüßungssnack/-kaffee und Teilnahme-Zertifikat.
Ansprechpartnerin/ Seminarleitung
Andrea Tresch
Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI
Tel. 09621 7868-20 oder -25
Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de