Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte (§53b SGB XI)
Regelmäßige Fortbildung ist wichtig...
Die Richtlinien zu §53b SGB XI zur Weiterbildung als Betreuungskraft fordern eine jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter mit Beschäftigungsverhältnis von mindestens 16 Stunden pro Jahr.
Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sein Wissen regelmäßig zu aktualisieren, zu vertiefen und zu erweitern. Eine Reflexion der beruflichen Praxis findet statt um die Rolle der Betreuungskraft verantwortungsvoll ausüben zu können.
Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme kontrolliert.

Termine
Dienstag, 17. Oktober 2023
„Umzug ins Pflegeheim“
Ein „alter Baum“ wird verpflanzt - als Betreuungskraft Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Eingewöhnungsphase im Pflegeheim unterstützen
Dauer: 08.00 – 15.30 Uhr (8 Seminareinheiten, incl. Pausen)
Mittwoch, 18. Oktober 2023
„Ein erfülltes Leben geht zu Ende“
Wenn scheinbar nichts mehr zu tun ist muss noch viel gemacht werden. Begleitung und Unterstützung von Pflegebedürftigen in der letzten Lebensphase
Dauer: 08.00 – 15.30 Uhr (8 Seminareinheiten, incl. Pausen)
Jeder Fortbildungstag kann einzeln oder als Fortbildungsreihe gebucht werden.
Die Fortbildungen sind als Präsenzveranstaltungen geplant, werden falls nötig als digitale Veranstaltungen abgehalten.
Die angemeldeten Teilnehmer:Innen werden dazu direkt informiert.
Zeit
Kosten
Teilnahmegebühren gesenkt!!
Einzelveranstaltung pro Person: 65€
Komplette Fortbildungsreihe: 120€
Sie erhalten nach dem Besuch der Fortbildung ein Teilnahme-Zertifikat.
Ansprechpartnerin/ Seminarleitung
Andrea Tresch
Dozentin in der Pflege
PDL, exam. Altenpflegerin,
Pflegeberaterin §7a SGB XI
Tel. 09621 7868-20 oder -25
Email: pflegeschule.tresch@ise-berufsbildung.de